CORONA Krise – wirtschaftlichen Schaden abwenden und Verzögerungen entgegenwirken für KUs und KMUs über ein GBG (Genehmigungs-Beschleunigungs-Gesetz)
-viele KUs und KMUs sind von der CORONA-Krise wirtschaftlich besonders betroffen
-existenzbedrohend sind Verzögerungen bei Genehmigungen (z.B. Folgeaufträge Erneuerbaren Energien, Handwerker)
-die Lösung wäre ein GBG mit Outsourcing:
-Sachverständige Dritte (z.B. TÜV) prüfen Anträge zügig und effizient, erstellen Checkliste als Entscheidungsgrundlage
–Behörde kann innerhalb von 30 Tagen entscheiden
Viele kleine und mittlere Unternehmen (KUs und KMUs) sind von der CORONA-Krise wirtschaftlich besonders betroffen. Ich habe jüngst folgenden Fall gehört: „Wir haben 9 Mitarbeiter und für 7 Kurzarbeit beantragt. Wir haben gerade nach mehrjähriger Planung 5 Windräder im Bau, der Bauleiter ist jedoch gerade Corona positiv getestet worden. Wir gehen davon aus, dass sich die Baustelle 3-6 Monate verzögert, wodurch wir auch die Baufortschrittszahlungen nicht erhalten. Deshalb haben wir Kurzarbeit beantragt.“
Kritischer und damit existenzbedrohend sind jedoch Verzögerungen bei Folgeaufträgen:
„Wir haben 2 Anträge auf weitere Genehmigungen laufen, das sind unsere Folgeaufträge. Ein Antrag ist für 1 Windrad und wir haben bisher mit einer Genehmigung im Oktober gerechnet (und Baubeginn nach Finanzierung dann im Frühjahr 2021), ein zweiter Antrag ist für 3 Windräder, wir haben hier mit Dezember gerechnet (Baubeginn nach Finanzierung dann im Sommer 2021). Aus diesen Folgeaufträgen werden die Gehälter für das komplette nächste Jahr 2021 bezahlt. Die Behörden antworten jedoch seit letzter Woche nicht mehr auf unsere Nachfragen (und waren auch bisher oft nur in Teilzeit besetzt). Unsere Befürchtung ist, das wir nicht nur 3 Monate Zeitverzug haben, sondern bis zu einem Jahr, da unsere Anträge nicht das einzige sein wird, was liegen bleibt und akkumuliert. Damit haben wir 2021 keine Einnahmen. Wie können wir dieses 1 Jahr überbrücken? Kurzarbeitergeld reicht für eine so lange Zeit nicht, da uns damit immer noch monatliche Kosten entstehen, ohne Einnahmen. Müssen wir uns die Existenzfrage stellen?“
Mein Vorschlag:
Liebe Politik, gibt es die Möglichkeit eines GBGs (Genehmigungs-Beschleunigungs-Gesetzes) durch Outsourcing für KUs und KMUs? Also für Antragsteller das Recht, Genehmigungssapekte von unabhängigen Dritten Sachverständigen bearbeiten zu lassen (z.B. TÜV) und auch Teilaspekte (wie eine Checkliste) bereits abhaken und entscheiden zu lassen (ok/nicht ok) (z.B. TÜV, Energieagentur), Öffentlichkeitsbeteiligungen organisieren. Durch dieses Outsourcing, könnten Genehmigungsanträge für eine Genehmigungsbehörde komplett, zügig und effizient zur Entscheidung vorbereitet werden und -noch einen Schritt weitergehend- je nach Sachlage sogar „vorgenehmigt“ werden. Die zuständige Behörde sollte dann innerhalb von 30 Tagen (im positiven Fall) die Genehmigung erteilen. Es wäre weiterhin wünschenswert, die Kosten des Outsourcing über staatliche Kredite vorzufinanzieren. Damit können wir jahrelange Verzögerungen verhindern und KUs und KMUs vor der Existenzfrage schützen.
Diesen Vorschlag beabsichtige ich in die politische Diskussion einzubringen.
Dr. Ingo Stuckmann
Aber vor allem lasst uns alle Abstand halten!
Social distancing – und hoffentlich gesund bleiben.